Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde regelt, wie die Gemeinde ihre offenen Forderungen, also ausstehende Einnahmen wie Steuern, Gebühren oder andere finanzielle Verpflichtungen, zwangsweise eintreiben kann. Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass die Gemeinde ihre Einnahmen effizient und rechtssicher erhält, um ihre Aufgaben und Dienstleistungen für die Gemeinschaft erfüllen zu können.

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Veröffentlichungsdatum

13.12.2019

Beschreibung

genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates 52 vom 21.12.2023

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Veröffentlichungsdatum

13.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 14:48 Uhr

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