Verordnung für die Zuweisung und Nutzung von Mobiltelefongeräten (Smartphones, Tablets usw.)

Das Dokument mit dem Titel "Verordnung für die Zuweisung und Nutzung von Mobiltelefongeräten (Smartphones, Tablets usw.)" enthält Regeln und Richtlinien, wie und wann Mitarbeitende oder Nutzer ihre Mobilgeräte zugewiesen bekommen und wie sie diese Geräte im Rahmen ihrer Tätigkeit oder Nutzung verwenden dürfen. Es soll sicherstellen, dass die Geräte verantwortungsvoll genutzt werden, Datenschutz gewahrt bleibt und die Sicherheit im Umgang mit den Geräten gewährleistet ist.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2024

Beschreibung

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates von Freienfeld Nr. 55 vom 21.12.2023

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 12:25 Uhr

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