Rangordnung für die provv. Besetzung einer Teilzeitstelle als Reinigungskraft, 2. Funktionsebene

Die Gemeinde Freienfeld beabsichtigt eine Rangordnung für die provisorische Besetzung einer Teilzeitstelle...

Veröffentlichungsdatum:

02.07.2025

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1 Minute

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Die Gemeinde Freienfeld beabsichtigt eine Rangordnung für die provisorische Besetzung einer Teilzeitstelle (60 % - 23 Wochenstunden) als Reinigungskraft, 2. Funktionsebene, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, zu erstellen.  

Studientitel und Voraussetzungen:

1. Abschluss der Grundschule oder Erfüllung

der Schulpflicht; 

2. Zweisprachigkeitsnachweis A2 (ex D).

Die Bescheinigung der Zugehörigkeit oder der Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen laut Artikel 18 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom 26.07.1976 in geltender Fassung ist in geschlossenem Umschlag dem Ansuchen beizulegen.

Außerdem können verschiedene Dokumente oder Titel, welche für zweckdienlich erachtet werden um die Fähigkeit und Berufserfahrung nachzuweisen, beigelegt werden.

Das Ansuchen auf stempelfreiem Papier mit Unterschrift muss mitsamt den notwendigen Unterlagen bis

Montag, den 18.07.2025, 12.00 Uhr

im Gemeindesekretariat von Freienfeld eingereicht werden. 

Weitere Auskünfte erteilt das Personalbüro Tel. 0472 649416.


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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025, 11:08 Uhr

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