Beschluss der Landesregierung Nr. 1111 vom 03.12.2024)
Dabei wird vorgesehen, dass die Kinder, die im Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. August das fünfte Lebensjahr vollenden und die Kinder, die im darauffolgenden Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr innerhalb April vollenden, verpflichtend ein Kindergartenjahr besuchen müssen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kindergartendirektion.